Rechtsprechung
BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 370 AO; § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG a.F.
Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbare Doppelbelastung im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Anrechnung von Körperschaftsteuerguthaben im Rahmen der Strafzumessung hinsichtlich der vom Angeklagten durch Verschweigen verdeckter Gewinnausschüttungen begangenen Einkommensteuerhinterziehungen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. a a.F.; ; EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. b a.F.; ; EStG § 36a a.F.; ; KStG § 44 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1
Erforderlichkeit einer Berechnung nach dem Anrechnungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verdeckte Gewinnausschüttung - Private Baukosten wurden mit Firmengeldern bezahlt
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04
Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der …
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06
Lediglich in diesem Fall hätte es dem Gesichtspunkt einer "steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbaren Doppelbelastung" im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung im Hinblick auf die Besonderheiten des Anrechnungsverfahrens Rechnung tragen müssen (BGH wistra 2005, 144, 145; vgl. auch BGH wistra 1990, 193, 194). - BGH, 24.01.1990 - 3 StR 290/89
Steuerhinterziehung: Körperschaftssteuer - Hinzurechnung der auf die …
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06
Lediglich in diesem Fall hätte es dem Gesichtspunkt einer "steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbaren Doppelbelastung" im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung im Hinblick auf die Besonderheiten des Anrechnungsverfahrens Rechnung tragen müssen (BGH wistra 2005, 144, 145; vgl. auch BGH wistra 1990, 193, 194).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Das Landgericht hätte deshalb beachten müssen, dass bei Verurteilung einer Person nach verdeckter Gewinnausschüttung sowohl wegen Körperschaftsteuerhinterziehung zugunsten der ausschüttenden Kapitalgesellschaft als auch - als Empfänger der Ausschüttung - wegen Einkommensteuerhinterziehung die verkürzte Einkommensteuer im Hinblick auf die verdeckte Gewinnausschüttung (fiktiv) nach dem Anrechnungsverfahren zu berechnen war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 435/06, wistra 2007, 68). - BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07
Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …
Abzugsteuerbeträge, die nicht bescheinigt wurden, sind weder geeignet, den tatbestandlichen Erfolg der Steuerhinterziehung entfallen zu lassen noch die Strafzumessung zugunsten des Einkommensteuerhinterziehers zu beeinflussen (vgl. BGH-Urteil vom 12. Januar 2005 5 StR 301/04, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2005, 144; BGH-Beschluss vom 7. November 2006 5 StR 435/06, wistra 2007, 68, jeweils zur Anrechnung von Körperschaftsteuer bei Einkommensteuerhinterziehungen im Rahmen des früheren Anrechnungsverfahrens). - FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15
Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter …
Fehlen Nachweise oder Bescheinigungen, deren Vorliegen sachlich-rechtliche Voraussetzung einer Steuernorm sind, so begeht der Steuerpflichtige eine Steuerverkürzung, wenn er diese steuerliche Regelung beansprucht und dabei das Nichtvorliegen der erforderlichen Bescheinigungen verschweigt (BFH-Urteil vom 29.4.2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH, s. BGH-Urteil vom 12.1.2005 5 StR 301/04, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2005, 144, und BGH-Beschluss vom 7.11.2006 5 StR 435/06, wistra 2007, 68). - LG Aachen, 23.05.2023 - 86 KLs 1/21
Hochschullehrer, Untreue, Steuerhinterziehung
Ergänzend ist auf den Beschluss des BGH vom 7.11.2006 - 5 StR 435/06, BeckRS 2006, 14040 Bezug zu nehmen, in welchem der zuständige Strafsenat bei einem Bauunternehmen, das für seine Geschäftsführer Privathäuser baute, ebenfalls von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausging.