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   BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06   

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https://dejure.org/2006,6387
BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06 (https://dejure.org/2006,6387)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2006 - 5 StR 435/06 (https://dejure.org/2006,6387)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2006 - 5 StR 435/06 (https://dejure.org/2006,6387)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 370 AO; § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG a.F.
    Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbare Doppelbelastung im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Anrechnung von Körperschaftsteuerguthaben im Rahmen der Strafzumessung hinsichtlich der vom Angeklagten durch Verschweigen verdeckter Gewinnausschüttungen begangenen Einkommensteuerhinterziehungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. a a.F.; ; EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. b a.F.; ; EStG § 36a a.F.; ; KStG § 44 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Erforderlichkeit einer Berechnung nach dem Anrechnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Private Baukosten wurden mit Firmengeldern bezahlt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06
    Lediglich in diesem Fall hätte es dem Gesichtspunkt einer "steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbaren Doppelbelastung" im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung im Hinblick auf die Besonderheiten des Anrechnungsverfahrens Rechnung tragen müssen (BGH wistra 2005, 144, 145; vgl. auch BGH wistra 1990, 193, 194).
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 290/89

    Steuerhinterziehung: Körperschaftssteuer - Hinzurechnung der auf die

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - 5 StR 435/06
    Lediglich in diesem Fall hätte es dem Gesichtspunkt einer "steuerstrafrechtlich nicht hinnehmbaren Doppelbelastung" im Verhältnis zwischen Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehung im Hinblick auf die Besonderheiten des Anrechnungsverfahrens Rechnung tragen müssen (BGH wistra 2005, 144, 145; vgl. auch BGH wistra 1990, 193, 194).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Das Landgericht hätte deshalb beachten müssen, dass bei Verurteilung einer Person nach verdeckter Gewinnausschüttung sowohl wegen Körperschaftsteuerhinterziehung zugunsten der ausschüttenden Kapitalgesellschaft als auch - als Empfänger der Ausschüttung - wegen Einkommensteuerhinterziehung die verkürzte Einkommensteuer im Hinblick auf die verdeckte Gewinnausschüttung (fiktiv) nach dem Anrechnungsverfahren zu berechnen war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 435/06, wistra 2007, 68).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Abzugsteuerbeträge, die nicht bescheinigt wurden, sind weder geeignet, den tatbestandlichen Erfolg der Steuerhinterziehung entfallen zu lassen noch die Strafzumessung zugunsten des Einkommensteuerhinterziehers zu beeinflussen (vgl. BGH-Urteil vom 12. Januar 2005 5 StR 301/04, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2005, 144; BGH-Beschluss vom 7. November 2006 5 StR 435/06, wistra 2007, 68, jeweils zur Anrechnung von Körperschaftsteuer bei Einkommensteuerhinterziehungen im Rahmen des früheren Anrechnungsverfahrens).
  • FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15

    Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter

    Fehlen Nachweise oder Bescheinigungen, deren Vorliegen sachlich-rechtliche Voraussetzung einer Steuernorm sind, so begeht der Steuerpflichtige eine Steuerverkürzung, wenn er diese steuerliche Regelung beansprucht und dabei das Nichtvorliegen der erforderlichen Bescheinigungen verschweigt (BFH-Urteil vom 29.4.2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH, s. BGH-Urteil vom 12.1.2005 5 StR 301/04, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2005, 144, und BGH-Beschluss vom 7.11.2006 5 StR 435/06, wistra 2007, 68).
  • LG Aachen, 23.05.2023 - 86 KLs 1/21

    Hochschullehrer, Untreue, Steuerhinterziehung

    Ergänzend ist auf den Beschluss des BGH vom 7.11.2006 - 5 StR 435/06, BeckRS 2006, 14040 Bezug zu nehmen, in welchem der zuständige Strafsenat bei einem Bauunternehmen, das für seine Geschäftsführer Privathäuser baute, ebenfalls von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausging.
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